Schutz der Wasserleitungen und Wasseruhren vor Frost
Nachstehend eine kleine Checkliste an vorbeugende Maßnahmen, wie Sie Ihre Wasserleitungen und Wasseruhren im Winter vor starkem Frost schützen können.
- Nicht benötigte Leitungen wie z.B. Gartenleitungen, Garagen oder Leitungen für Dachbodenräume absperren und vollständig entleeren – die Entleerungsventile sollten hierbei ständig geöffnet bleiben.
- Die Einführungsstellen des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftzug vermieden wird (hierzu ggf. kaputte Scheiben reparieren und Türen abdichten oder Heizung einrichten).
- Leitungen, die nicht entleert werden können (z.B. Kellerleitungen), Ventile und Wasserzähler sind geeigneter Weise vor Frost zu schützen (ggf. „isolieren“).
- Absperrhahn vor und hinter dem Wasserzähler, im Keller und anderen frostgefährdeten Räumen, regelmäßig betätigen (damit die Schrägsitzventile nicht erstarren).
- Wasserzählerschächte im Vorgarten oder im Freigelände durch z.B. Einlegen von Glaswolle, von strohgefüllten Säcken oder dergleichen gegen Frosteinwirkung schützen.
Tipp: Vor dem Einbringen des Dämmstoffs eine herausnehmbare Einlage (z.B. Holzbrett mit Griff) einbauen, damit Absperreinrichtungen und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte sind abzudichten. Schachtdeckel säubern und einfetten.
- Schäden an der Anschlussleitung und an der Wasserzählanlage bitte unverzüglich der Gemeindeverwaltung im Steueramt unter Tel. 08366 9842-22 melden.
Gemeinde Oy-Mittelberg
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
- Nicht benötigte Leitungen wie z.B. Gartenleitungen, Garagen oder Leitungen für Dachbodenräume absperren und vollständig entleeren – die Entleerungsventile sollten hierbei ständig geöffnet bleiben.
- Die Einführungsstellen des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftzug vermieden wird (hierzu ggf. kaputte Scheiben reparieren und Türen abdichten oder Heizung einrichten).
- Leitungen, die nicht entleert werden können (z.B. Kellerleitungen), Ventile und Wasserzähler sind geeigneter Weise vor Frost zu schützen (ggf. „isolieren“).
- Absperrhahn vor und hinter dem Wasserzähler, im Keller und anderen frostgefährdeten Räumen, regelmäßig betätigen (damit die Schrägsitzventile nicht erstarren).
- Wasserzählerschächte im Vorgarten oder im Freigelände durch z.B. Einlegen von Glaswolle, von strohgefüllten Säcken oder dergleichen gegen Frosteinwirkung schützen.
Tipp: Vor dem Einbringen des Dämmstoffs eine herausnehmbare Einlage (z.B. Holzbrett mit Griff) einbauen, damit Absperreinrichtungen und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte sind abzudichten. Schachtdeckel säubern und einfetten.
- Schäden an der Anschlussleitung und an der Wasserzählanlage bitte unverzüglich der Gemeindeverwaltung im Steueramt unter Tel. 08366 9842-22 melden.
Gemeinde Oy-Mittelberg
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister