Umgriff der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße“
Umgriff der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße“

16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ (Entwurf) Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der Sitzung vom 12.06.2023 das Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße eingeleitet. Der Planungsbereich befindet sich im Ortsteil Petersthal und wird im Süden und Osten von der Schachenstraße, im Norden von der Thalstraße und im Westen vom Ruckatsbach begrenzt. Der genaue Umgriff kann aus dem beiliegenden Lageplan entnommen werden.
Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Büro „Tausch Architekten und Stadtplaner“ aus München beauftragt. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße“ wird im sogenannten Regelverfahren mit zweistufigem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.

Im Bereich der geplanten Flächennutzungsplanänderung befindet sich neben verschiedenen Wohnnutzungen ein Kindergarten, ein Jugendferienhaus, ein Veranstaltungssaal sowie zwei Gewerbebetriebe (Schlosserei, Metzgerei). Die betroffenen Flächen sind derzeit im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet und Sondergebiet „Vereins- und Gästehaus / KiGa auswiesen. Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ soll entsprechend der tatsächlichen Nutzung ein Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. Zudem sollen die Flächen um die Flur Nr. 25 mit einbezogen werden. Die betreffenden Flächen sind bislang als baulicher Außenbereich nach § 35 BauGB einzustufen. Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante bauliche Erweiterung im Bereich des Grundstücks Flur Nrn. 25, Gemarkung Mittelberg geschaffen werden. Für das Änderungsgebiet wird in diesem Zusammenhang ein Mischgebiet und im Westen der Fläche eine Grünfläche dargestellt.

Die Ausweisung dient der überwiegenden Unterbringung von Wohnnutzung. Vier Wohngebäude (Einfamilienhäuser) sollen der Deckung des einheimischen Bedarfs dienen. Ein fünftes Wohngebäude und zwei Gebäude für Ferienwohnungen sollen die touristische Infrastruktur im Gemeindegebiet stärken. Auf dem übrigen Teil des 9.906 m² großen Grundstücks ist eine extensive Grünflächennutzung (auch als Ausgleichsfläche) geplant.

Damit kann der im Parallelverfahren aufzustellende Bebauungsplan „Petersthal-Schachenstraße“ künftig gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg entwickelt werden. Das gesamte Änderungsgebiet umfasst etwa 3,0 ha.

Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 19.09.2024 gebilligte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 05.09.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg in der Zeit

vom 14. Okt. 2024 bis einschließlich 18. Nov. 2024

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg) oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Oy-Mittelberg unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße“ unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Petersthal-Schachenstraße“ in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg eingesehen werden:

Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung /Immissionsschutz, Schreiben vom 06.06.2024, mit Hinweisen zum Gebietscharakter nach BauNVO, zum Bestimmtheitsgrundsatz und Anmerkungen und Ausführungen zu den vom Vereins- und Gästehaus ausgehenden Immissionen und hierfür erforderlicher Maßnahmen
Handwerkskammer für Schwaben, Mail vom 27.05.2024, mit Hinweisen zum Gebietscharakter nach BauNVO sowie zu den von den Gewerbebetrieben ausgehenden Immissionen.
Fa Tecum GmbH, Schalltechnische Untersuchung vom September 2023, zur Ermittlung und Beurteilung der durch den Betrieb der beiden Gewerbebetriebe sowie den Betrieb des Vereins- und Gästehauses zu erwartenden Geräuscheinwirkungen
Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Schalltechnische Untersuchung vom Februar 2024, zu den nächtlichen Geräuschen bei Veranstaltungen im Vereins- und Gästehaus und deren Auswirkungen auf die geplante Bebauung sowie Vorschlägen für entsprechende immissionsschutzrechtliche Lösungen
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:
Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung und Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 06.06.2024, mit Anmerkungen und Vorgaben zu der geplanten Grünordnung/Ausgleichsfläche
Schutzgut Boden / Schutzgut Wasser:
Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 03.06.2024, mit Anmerkungen und Vorgaben zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer / Überschwemmungsgebieten, zu wild abfließendem Wasser / Sturzfluten, zu Altlasten und zur Wasserversorgung.
Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol. Brüll, Prof. Czurda & Coll. mbH, Baugrunduntersuchung vom 02.11.2023, mit Untersuchungen und Beurteilungen u. a. zur Geologie, zur Grundwassersituation, zur Versickerungseignung sowie zur bautechnischen Eignung (Gründung, Tragfähigkeit etc.) des Untergrundes im Plangebietes.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oy-Mittelberg, 07.10.2024
gez.          
                                                                                                       
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister