17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ (Vorentwurf); Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der Sitzung am 25.09.2023 den Beschluss zur 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1591 und 1599, jeweils Gemarkung Mittelberg, unmittelbar östlich der Füssener Straße (Staatsstraße St 2520), nördlich des Bahnüberganges der Bahnstrecke Pfronten-Kempten im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Oberzollhaus gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Mit der Ausarbeitung der 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht.
Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nicht wesentlich störende gewerbliche Entwicklung auf dem Areal östlich der Füssener Straße geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Süden der Ortslage Oberzollhaus auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist. Mit einer dem Standort angemessenen, ortstypischen Formensprache, Ausprägung, Höhenentwicklung und Gestaltung neuer Gebäudestrukturen und Anlagen sowie einer Randeingrünung mit neuen Gehölzpflanzungen und Grünflächen nach Süden, soll eine verträgliche Vermittlung der neuen gewerblichen Bauflächen mit den bereits vorhandenen Siedlungsstrukturen der Ortslage Oberzollhaus, den umliegenden Verkehrsflächen (Füssener Straße, Bahnstrecke Pfronten-Kempten) und der im Süden angrenzenden freien Landschaft gesichert werden. Der nördliche Teil des Änderungsbereiches wird in diesem Zusammenhang als „gewerbliche Bauflächen mit reduzierten Emissionen (Gred)“ dargestellt, während die verbleibenden Flächen zur Bahnstrecke Pfronten-Kempten auch weiterhin als „Grünfläche“ ausgewiesen bleiben. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,22 ha.
Der vom Gemeinderat am 19.09.2024 gebilligte Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 18.09.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg, in der Zeit
vom 07. Oktober 2024 bis einschließlich 08. November 2024
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ im Internet eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, den 27.09.2024
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nicht wesentlich störende gewerbliche Entwicklung auf dem Areal östlich der Füssener Straße geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Süden der Ortslage Oberzollhaus auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist. Mit einer dem Standort angemessenen, ortstypischen Formensprache, Ausprägung, Höhenentwicklung und Gestaltung neuer Gebäudestrukturen und Anlagen sowie einer Randeingrünung mit neuen Gehölzpflanzungen und Grünflächen nach Süden, soll eine verträgliche Vermittlung der neuen gewerblichen Bauflächen mit den bereits vorhandenen Siedlungsstrukturen der Ortslage Oberzollhaus, den umliegenden Verkehrsflächen (Füssener Straße, Bahnstrecke Pfronten-Kempten) und der im Süden angrenzenden freien Landschaft gesichert werden. Der nördliche Teil des Änderungsbereiches wird in diesem Zusammenhang als „gewerbliche Bauflächen mit reduzierten Emissionen (Gred)“ dargestellt, während die verbleibenden Flächen zur Bahnstrecke Pfronten-Kempten auch weiterhin als „Grünfläche“ ausgewiesen bleiben. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,22 ha.
Der vom Gemeinderat am 19.09.2024 gebilligte Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 18.09.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg, in der Zeit
vom 07. Oktober 2024 bis einschließlich 08. November 2024
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ im Internet eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ nicht von Bedeutung ist.
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Oy-Mittelberg, den 27.09.2024
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister