Umgriff des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache
Umgriff des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache

Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ (Vorentwurf) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der Sitzung am 25.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1591, 1592 (Füssener Straße) und 1599, jeweils Gemarkung Mittelberg, unmittelbar östlich der Füssener Straße (Staatsstraße St 2520), nördlich des Bahnüberganges der Bahnstrecke Pfronten-Kempten im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Oberzollhaus gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nicht wesentlich störende gewerbliche Entwicklung auf dem Areal östlich der Füssener Straße geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Süden der Ortslage Oberzollhaus auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist. Mit den im Bebauungsplan „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ getroffenen Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen soll eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der bestehenden Siedlungsstrukturen der Ortslage Oberzollhaus nach Süden zur Bahnstrecke hin sichergestellt werden. Die Erschließung des neuen Gewerbebetriebes für den motorisierten Individualverkehr wird künftig über die bestehende Zufahrt zur Kläranlage erfolgen, welche im Westen unmittelbar an die Füssener Straße anbindet. Das gesamte überplante Areal umfasst eine Fläche von etwa 0,29 ha.

Der vom Gemeinderat am 19.09.2024 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 18.09.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg, in der Zeit

vom 07. Oktober 2024 bis einschließlich 08. November 2024

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ im Internet eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ nicht von Bedeutung ist.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oy-Mittelberg, den 27.09.2024
gez.


Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister