Bekanntmachung 1. Änderung Sanierungssatzung

Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Oy-Mittelberg folgende


1. Satzung zur Änderung der

"Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Oy" (Sanierungssatzung)"

vom 23.07.2024


§ 1
Änderung

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Oy" (Sanierungssatzung vom 01.07.2009 wird wie folgt geändert:

§ 4 wird wie folgt neu gefasst: Die Sanierung soll bis zum 31.12.2034 durchgeführt werden.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Oy-Mittelberg, den 23.07.2024
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister