Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“

Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat am 19.09.2024 für das Gebiet „Mittelberg – Vogatsbichel“ die Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“
“ in der Fassung vom 18.09.2024 beschlossen. Der Geltungsbereich der erweiterten Ortsabrundungssatzung umfasst die Grundstücke Flur Nrn. 269/1 (Teilfläche), 496/3, 496/4, 496/5, 496/9, 498, 498/1 und 498/2, jeweils Gemarkung Mittelberg (siehe Lageplan).. Diese wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Oberallgäu war nicht erforderlich, da Satzungen gem. § 34 Abs. 4 BauGB kraft Bundesrecht keiner Genehmigung des Landratsamtes bedürfen.

Die Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ – bestehend aus Planzeichnung, Satzung (Teil A) und Begründung (Teil B) und kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Oy-Mittelberg (Hauptstraße 12, 87466 Oy-Mittelberg), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Zudem ist die Satzung mit Begründung im Internet unter https://www.oy-mittelberg.info/bauen-wohnen/wohnungsbau/bebauungsplaene/ einzusehen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen einer Einbeziehungs-Satzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungs-Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Oy-Mittelberg, den 24.03.2025
gez.               

Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister