Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ (Entwurf) Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 die Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ im Bereich des Grundstückes Flur Nr. 496/4, Gemarkung Mittelberg beschlossen und das Verfahren hierfür eingeleitet. Der Geltungsbereich der erweiterten Ortsabrundungssatzung umfasst die Grundstücke Flur Nrn. 269/1 (Teilfläche), 496/3, 496/4, 496/5, 496/9, 498, 498/1 und 498/2, jeweils Gemarkung Mittelberg (siehe Lageplan). Mit der Ausarbeitung der Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Das Verfahren zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung wird im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind nicht anzuwenden.
Mit der Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ soll eine eindeutige, planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Erweiterung im Bereich der nördlichen Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 496/4, Gemarkung Mittelberg, in Anlehnung an den bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandenen Baubestand der Ortslage Mittelberg (§ 34 BauGB) gesichert werden. Die Inhalte (Art und Maß der baulichen Nutzung, höchstzulässige Zahl der Wohnungen etc.) der Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ sind vollumfänglich auf die Vorgaben der bereits seit 1988 rechtskräftigen Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ abgestellt. Ein Bedarf zu weitergehenden Regelungen ist für die geplante Erweiterung nicht gegeben.

Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 gebilligte Entwurf der Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.06.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg in der Zeit

vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf der Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de), oder zur Niederschrift vorzubringen.

Darüber hinaus können die Unterlagen zum Entwurf der Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ auch auf der Homepage der Gemeinde Oy-Mittelberg unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Erweiterung der Satzung zur Ortsabrundung Mittelberg im Bereich „Vogatsbichel“ unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oy-Mittelberg, den 25.06.2024
gez.

Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister