Information zu den Bodenrichtwerten zum Stand 01.01.2024
Die Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke wurden mit Stand vom 01.01.2024 durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes Oberallgäu neu ermittelt bzw. aktualisiert. Aufgrund § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch und der Umlegungsausschussverordnung sind die Bodenrichtwerte öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
05.08.2024 bis zum 04.09.2024
während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, 1. OG, Zimmer-Nr. 1.06. Interessierte Bürger erhalten in diesem Zeitraum Auskunft zu den aktuellen Bodenrichtwerten.
Die nächste Richtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss voraussichtlich zum 01.01.2024 vornehmen.
Oy-Mittelberg, den 22.07.2024
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
05.08.2024 bis zum 04.09.2024
während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, 1. OG, Zimmer-Nr. 1.06. Interessierte Bürger erhalten in diesem Zeitraum Auskunft zu den aktuellen Bodenrichtwerten.
Die nächste Richtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss voraussichtlich zum 01.01.2024 vornehmen.
Oy-Mittelberg, den 22.07.2024
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister