Vollzug der Wassergesetze; Einleitung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- und Grundstücksflächen im Bereich Hauptstraße in den Sennenbach

I. Der Antragsteller beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- und Grundstücksflächen im Bereich Hauptstraße die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Sennenbach.
II. Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass
1. die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 27.01.2025 bis zum 27.02.2025 bei der Gemeinde, Zimmer-Nr. 01.06 (1.OG) während der allgemeinen Dienststunden, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,

2. die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und

3. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,

4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

5.  a)    die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
     b)    die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Oy-Mittelberg, den 13.01.2025
gez.


Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister