Vollzug des Baugesetzbuches; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ (Entwurf)
Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der Sitzung am 25.09.2023 den Beschluss zur 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1591 und 1599, jeweils Gemarkung Mittelberg, unmittelbar östlich der Füssener Straße (Staatsstraße St 2520), nördlich des Bahnüberganges der Bahnstrecke Pfronten-Kempten im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Oberzollhaus gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Mit der Ausarbeitung der 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht.
Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nicht wesentlich störende gewerbliche Entwicklung auf dem Areal östlich der Füssener Straße geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Süden der Ortslage Oberzollhaus auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist. Mit einer dem Standort angemessenen, ortstypischen Formensprache, Ausprägung, Höhenentwicklung und Gestaltung neuer Gebäudestrukturen und Anlagen sowie einer Randeingrünung mit neuen Gehölzpflanzungen und Grünflächen nach Süden, soll eine verträgliche Vermittlung der neuen gewerblichen Bauflächen mit den bereits vorhandenen Siedlungsstrukturen der Ortslage Oberzollhaus, den umliegenden Verkehrsflächen (Füssener Straße, Bahnstrecke Pfronten-Kempten) und der im Süden angrenzenden freien Landschaft gesichert werden. Der nördliche Teil des Änderungsbereiches wird in diesem Zusammenhang als „gewerbliche Bauflächen mit reduzierten Emissionen (Gred)“ dargestellt, während die verbleibenden Flächen zur Bahnstrecke Pfronten-Kempten auch weiterhin als „Grünfläche“ (teilweise dem Biotopschutz unterliegend) ausgewiesen bleiben. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,22 ha.
Der vom Gemeinderat am 16.12.2024 gebilligte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 16.12.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg, in der Zeit
vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ im Internet eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ nicht von Bedeutung ist.
Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern sowie Kumulationswirkungen mit benachbarten Vorhaben und Plänen (siehe Begründung vom 16.12.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg eingesehen werden können:
Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
Landratsamt Oberallgäu, Technischer Umweltschutz; Schreiben vom 17.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen (Verkehrslärm, ehemalige Kläranlage etc.), dem Erfordernis von Schutzmaßnahmen (Schallschutzfester, lüftungstechnische Anlagen etc.), dem Erfordernis einer Emissionskontingentierung für geplante gewerbliche Nutzflächen sowie zu möglichen elektromagnetischen Emissionen (bestehende Trafostation, 20-kV-Freileitung).
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 29.10.2024 mit Ausführungen zu möglichen landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubemissionen) und deren Duldung.
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien; Schreiben vom 07.11.2024 und Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München; Schreiben vom 04.11.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu möglichen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) durch den Eisenbahnbetrieb und infolge der Erhaltung der Bahnanlagen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
Landratsamt Oberallgäu, Naturschutz; Schreiben vom 15.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu vorhandenen, gesetzlich geschützten Biotopstrukturen (arten- und strukturreiches Dauergrünland), zum Umgang mit Biotopflächen, zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung von Eingriffen sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 29.10.2024 mit Ausführungen und Empfehlungen zu einer weitestmöglich begrenzten Nutzung des artenreichen Grünlandes und zum Ausgleichsbedarf.
Staatliches Bauamt Kempten, Bereich Straßenbau; mit Hinweisen zu Abständen von Neupflanzungen (insbesondere Bäume) zum Fahrbahnrand.
Schutzgut Fläche:
Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde; E-Mail vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Baulandreserven in bestehenden Gewerbegebieten und zum generellen Gewerbeflächenbedarf.
Schutzgut Boden und Wasser:
Wasserwirtschaftsamt Kempten; Schreiben vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Wasserversorgung, zu Grundwasserständen, zum vorsorgenden Bodenschutz, zu Oberflächengewässern (Gewässer 3. Ordnung, Verrohrungen etc.) und möglichen Überschwemmungsgefahren.
Zweidimensionale Wasserspiegelberechnung und Voruntersuchung zum Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus, Projekt Nr. 17 2557 vom Juli 2018 des Ingenieurbüros für Wasser- und Abwassertechnik GmbH; zur Ermittlung und Bewertung einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis an den Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus und zur Festlegung eines entsprechenden Hochwasserschutzkonzeptes.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, den 08.01.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nicht wesentlich störende gewerbliche Entwicklung auf dem Areal östlich der Füssener Straße geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Süden der Ortslage Oberzollhaus auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist. Mit einer dem Standort angemessenen, ortstypischen Formensprache, Ausprägung, Höhenentwicklung und Gestaltung neuer Gebäudestrukturen und Anlagen sowie einer Randeingrünung mit neuen Gehölzpflanzungen und Grünflächen nach Süden, soll eine verträgliche Vermittlung der neuen gewerblichen Bauflächen mit den bereits vorhandenen Siedlungsstrukturen der Ortslage Oberzollhaus, den umliegenden Verkehrsflächen (Füssener Straße, Bahnstrecke Pfronten-Kempten) und der im Süden angrenzenden freien Landschaft gesichert werden. Der nördliche Teil des Änderungsbereiches wird in diesem Zusammenhang als „gewerbliche Bauflächen mit reduzierten Emissionen (Gred)“ dargestellt, während die verbleibenden Flächen zur Bahnstrecke Pfronten-Kempten auch weiterhin als „Grünfläche“ (teilweise dem Biotopschutz unterliegend) ausgewiesen bleiben. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,22 ha.
Der vom Gemeinderat am 16.12.2024 gebilligte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 16.12.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg, in der Zeit
vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ im Internet eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ nicht von Bedeutung ist.
Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern sowie Kumulationswirkungen mit benachbarten Vorhaben und Plänen (siehe Begründung vom 16.12.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg eingesehen werden können:
Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
Landratsamt Oberallgäu, Technischer Umweltschutz; Schreiben vom 17.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen (Verkehrslärm, ehemalige Kläranlage etc.), dem Erfordernis von Schutzmaßnahmen (Schallschutzfester, lüftungstechnische Anlagen etc.), dem Erfordernis einer Emissionskontingentierung für geplante gewerbliche Nutzflächen sowie zu möglichen elektromagnetischen Emissionen (bestehende Trafostation, 20-kV-Freileitung).
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 29.10.2024 mit Ausführungen zu möglichen landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubemissionen) und deren Duldung.
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien; Schreiben vom 07.11.2024 und Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München; Schreiben vom 04.11.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu möglichen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) durch den Eisenbahnbetrieb und infolge der Erhaltung der Bahnanlagen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
Landratsamt Oberallgäu, Naturschutz; Schreiben vom 15.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu vorhandenen, gesetzlich geschützten Biotopstrukturen (arten- und strukturreiches Dauergrünland), zum Umgang mit Biotopflächen, zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung von Eingriffen sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 29.10.2024 mit Ausführungen und Empfehlungen zu einer weitestmöglich begrenzten Nutzung des artenreichen Grünlandes und zum Ausgleichsbedarf.
Staatliches Bauamt Kempten, Bereich Straßenbau; mit Hinweisen zu Abständen von Neupflanzungen (insbesondere Bäume) zum Fahrbahnrand.
Schutzgut Fläche:
Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde; E-Mail vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Baulandreserven in bestehenden Gewerbegebieten und zum generellen Gewerbeflächenbedarf.
Schutzgut Boden und Wasser:
Wasserwirtschaftsamt Kempten; Schreiben vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Wasserversorgung, zu Grundwasserständen, zum vorsorgenden Bodenschutz, zu Oberflächengewässern (Gewässer 3. Ordnung, Verrohrungen etc.) und möglichen Überschwemmungsgefahren.
Zweidimensionale Wasserspiegelberechnung und Voruntersuchung zum Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus, Projekt Nr. 17 2557 vom Juli 2018 des Ingenieurbüros für Wasser- und Abwassertechnik GmbH; zur Ermittlung und Bewertung einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis an den Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus und zur Festlegung eines entsprechenden Hochwasserschutzkonzeptes.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, den 08.01.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister