Vollzug des Baugesetzbuches; Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ (Entwurf)
Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der Sitzung am 25.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1591, 1592 (Füssener Straße) und 1599, jeweils Gemarkung Mittelberg, unmittelbar östlich der Füssener Straße (Staatsstraße St 2520), nördlich des Bahnüberganges der Bahnstrecke Pfronten-Kempten im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Oberzollhaus gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nicht wesentlich störende gewerbliche Entwicklung auf dem Areal östlich der Füssener Straße geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Süden der Ortslage Oberzollhaus auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist. Mit den im Bebauungsplan „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ getroffenen Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen soll eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der bestehenden Siedlungsstrukturen der Ortslage Oberzollhaus nach Süden zur Bahnstrecke hin sichergestellt werden. Um auch künftig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen zu können, werden für das nicht wesentlich störende Gewerbegebiet entsprechende Lärmemissionskontingente festgesetzt. Die Erschließung des neuen Gewerbebetriebes für den motorisierten Individualverkehr wird künftig über die bestehende Zufahrt zur Kläranlage erfolgen, welche im Westen unmittelbar an die Füssener Straße anbindet. Das gesamte überplante Areal umfasst eine Fläche von etwa 0,29 ha.
Der vom Gemeinderat am 16.12.2024 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 16.12.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg, in der Zeit
vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ im Internet eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ nicht von Bedeutung ist.
Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, zu Wechselwirkungen, zu baubedingten und betriebsbedingten Auswirkungen sowie kumulativen Effekten der Umweltauswirkungen (siehe Begründung vom 16.12.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg eingesehen werden können:
Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
Landratsamt Oberallgäu, Technischer Umweltschutz; Schreiben vom 21.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen (Verkehrslärm, ehemalige Kläranlage etc.), dem Erfordernis von Schutzmaßnahmen (Schallschutzfester, lüftungstechnische Anlagen etc.), dem Erfordernis einer Emissionskontingentierung für die geplanten gewerblichen Nutzflächen sowie zu möglichen elektromagnetischen Emissionen (bestehende Trafostation, 20-kV-Freileitung).
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien; Schreiben vom 07.11.2024 und Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München; Schreiben vom 04.11.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu möglichen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) durch den Eisenbahnbetrieb und infolge der Erhaltung der Bahnanlagen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
Landratsamt Oberallgäu, Naturschutz; Schreiben vom 15.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu vorhandenen, gesetzlich geschützten Biotopstrukturen (arten- und strukturreiches Dauergrünland), zum Umgang mit Biotopflächen, zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung von Eingriffen sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Forsten; Schreiben vom 17.10.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu benachbarten Waldflächen und möglichen damit verbundenen Gefahren sowie Empfehlungen zu dessen künftiger Entwicklung/Pflege.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 29.10.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu Eingriffen in artenreiches Grünland und hierdurch bedingten Ausgleichserfordernissen, zum Umgang mit kulturfähigem Oberboden, zu Drainagen und Entwässerungsmaßnahmen sowie zu erforderlichen Grenzabständen bei Baumpflanzungen.
Staatliches Bauamt Kempten, Bereich Straßenbau; mit Hinweisen zu Abständen von Neupflanzungen (insbesondere Bäume) zum Fahrbahnrand.
Schutzgut Fläche:
Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde; E-Mail vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Baulandreserven in bestehenden Gewerbegebieten und zum generellen Gewerbeflächenbedarf.
Schutzgut Boden und Wasser:
Wasserwirtschaftsamt Kempten; Schreiben vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Wasserversorgung, zu Grundwasserständen, zum vorsorgenden Bodenschutz, zu Oberflächengewässern (Gewässer 3. Ordnung, Verrohrungen etc.) und möglichen Überschwemmungsgefahren.
Zweidimensionale Wasserspiegelberechnung und Voruntersuchung zum Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus, Projekt Nr. 17 2557 vom Juli 2018 des Ingenieurbüros für Wasser- und Abwassertechnik GmbH; zur Ermittlung und Bewertung einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis an den Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus und zur Festlegung eines entsprechenden Hochwasserschutzkonzeptes.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, den 08.01.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nicht wesentlich störende gewerbliche Entwicklung auf dem Areal östlich der Füssener Straße geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Süden der Ortslage Oberzollhaus auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist. Mit den im Bebauungsplan „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ getroffenen Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen soll eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der bestehenden Siedlungsstrukturen der Ortslage Oberzollhaus nach Süden zur Bahnstrecke hin sichergestellt werden. Um auch künftig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen zu können, werden für das nicht wesentlich störende Gewerbegebiet entsprechende Lärmemissionskontingente festgesetzt. Die Erschließung des neuen Gewerbebetriebes für den motorisierten Individualverkehr wird künftig über die bestehende Zufahrt zur Kläranlage erfolgen, welche im Westen unmittelbar an die Füssener Straße anbindet. Das gesamte überplante Areal umfasst eine Fläche von etwa 0,29 ha.
Der vom Gemeinderat am 16.12.2024 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 16.12.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg, in der Zeit
vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ im Internet eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ nicht von Bedeutung ist.
Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, zu Wechselwirkungen, zu baubedingten und betriebsbedingten Auswirkungen sowie kumulativen Effekten der Umweltauswirkungen (siehe Begründung vom 16.12.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Oberzollhaus - Schmiedenschache“ in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg eingesehen werden können:
Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
Landratsamt Oberallgäu, Technischer Umweltschutz; Schreiben vom 21.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen (Verkehrslärm, ehemalige Kläranlage etc.), dem Erfordernis von Schutzmaßnahmen (Schallschutzfester, lüftungstechnische Anlagen etc.), dem Erfordernis einer Emissionskontingentierung für die geplanten gewerblichen Nutzflächen sowie zu möglichen elektromagnetischen Emissionen (bestehende Trafostation, 20-kV-Freileitung).
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien; Schreiben vom 07.11.2024 und Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München; Schreiben vom 04.11.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu möglichen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) durch den Eisenbahnbetrieb und infolge der Erhaltung der Bahnanlagen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
Landratsamt Oberallgäu, Naturschutz; Schreiben vom 15.10.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu vorhandenen, gesetzlich geschützten Biotopstrukturen (arten- und strukturreiches Dauergrünland), zum Umgang mit Biotopflächen, zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung von Eingriffen sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Forsten; Schreiben vom 17.10.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu benachbarten Waldflächen und möglichen damit verbundenen Gefahren sowie Empfehlungen zu dessen künftiger Entwicklung/Pflege.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 29.10.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu Eingriffen in artenreiches Grünland und hierdurch bedingten Ausgleichserfordernissen, zum Umgang mit kulturfähigem Oberboden, zu Drainagen und Entwässerungsmaßnahmen sowie zu erforderlichen Grenzabständen bei Baumpflanzungen.
Staatliches Bauamt Kempten, Bereich Straßenbau; mit Hinweisen zu Abständen von Neupflanzungen (insbesondere Bäume) zum Fahrbahnrand.
Schutzgut Fläche:
Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde; E-Mail vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Baulandreserven in bestehenden Gewerbegebieten und zum generellen Gewerbeflächenbedarf.
Schutzgut Boden und Wasser:
Wasserwirtschaftsamt Kempten; Schreiben vom 08.11.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Wasserversorgung, zu Grundwasserständen, zum vorsorgenden Bodenschutz, zu Oberflächengewässern (Gewässer 3. Ordnung, Verrohrungen etc.) und möglichen Überschwemmungsgefahren.
Zweidimensionale Wasserspiegelberechnung und Voruntersuchung zum Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus, Projekt Nr. 17 2557 vom Juli 2018 des Ingenieurbüros für Wasser- und Abwassertechnik GmbH; zur Ermittlung und Bewertung einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis an den Gewässern III. Ordnung im Ortsteil Oberzollhaus und zur Festlegung eines entsprechenden Hochwasserschutzkonzeptes.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, den 08.01.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister