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Alles auf einen Blick
Was erledige ich wo?
Meldewesen
Referat:
Einwohnermeldeamt
Jeder Einwohner, der in einer Gemeinde eine Wohnung bezieht muss sich innerhalb 14 Tagen anmelden. Dies erfolgt persönlich im Rathaus mit Personalausweis und/oder Reisepass, sowie die Wohnungsgeberbestätigung.
Zieht ein Bürger innerhalb der Gemeinde um, muss er dies auch im Rathaus persönlich tätigen unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses, sowie die Wohnungsgeberbestätigung.
Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn der Bürger eine Nebenwohnung aufgeben möchte oder ins Ausland verzieht. Auch dies geschieht persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Rathaus.
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